Kosten

Bei Übernahme des Mandats sprechen wir mit Ihnen über die Kosten unserer Beauftragung. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit kommt im außergerichtlichen Bereich die Abrechnung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer mit Ihnen zu treffenden Honorarvereinbarung in Betracht. Wir informieren Sie auch über das mit einem Gerichtsverfahren verbundene Kostenrisiko.

Sollten sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Anfrage nach Deckungsschutz und sonstigen Schriftwechsel ohne zusätzliche Kosten. Sofern eine Rechtsschutzversicherung nicht besteht, informieren und beraten wir Sie ggf. auch zu dem Themen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Grundsätzlich gilt: Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, eine Beratung lohnt sich immer!
Im Arbeitsrecht gelten zudem folgende Besonderheiten:

  • Im Arbeitsrecht hat jede Partei die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens selbst zu tragen hat, auch wenn sie den Prozess gewinnt!
  • Bei Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen werden unsere Kosten in der Regel von den Arbeitgebern getragen.